Claudia Münch
Franziska Schreiner
Robert Bosch Stiftung
Kommunale Integrationspolitik: Zusammenarbeit von Landkreisen und angehörigen Gemeinden sowie Städten stärken
Diese Kurz-Expertise fasst wesentliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und ihren Städten und Gemeinden auf Basis kommunaler Erfahrungen zusammen.
Eine Besonderheit der Integrationsarbeit im ländlichen Raum ist die Aufgabenteilung zwischen Kreisen und den angehörigen Gemeinden und Städten. Einerseits gibt es zwischen Landkreisen und angehörigen Städten sowie Gemeinden keine rechtliche Über- bzw. Unterordnung, da beide selbstständige Gebietskörperschaften sind, jeweils mit eigener von der Bevölkerung gewählter Vertretung. Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben arbeiten sie daher „partnerschaftlich und eng zusammen“. Die Städte und Gemeinden haben entlang des Subsidiaritätsprinzips ein Recht auf Selbstverwaltung. Andererseits ist eine kreisweite Steuerung häufig sinnvoll oder sogar notwendig, da die Gemeinden und Städte über eine geringere Verwaltungskraft verfügen. In der Praxis ist daher oft der Landkreis in ein breites Set an Aufgaben involviert. Das bedeutet, dass Integration oft auf Kreisebene gesteuert und auf lokaler Ebene umgesetzt wird. Dies wiederum erfordert eine sehr gute Zusammenarbeit und Abstimmung der beteiligten Akteure. Ein Erfolgsfaktor ist dabei die Entwicklung eines gemeinsamen Integrations- und Teilhabekonzeptes.
Seitenzahl: 16
Erschreinungsjahr: 2019